Terms of Service (AGB)
Version 2026-07 · German text is binding
Any English translation is for information only. Only the German version of these Terms is legally binding.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Nutzerkreis, Vertragssprache
Anbieter und Vertragspartner ist die LK LiveKultur GmbH, Steinkrügerstr. 29, 50825 Köln, Deutschland, E‑Mail: info@fimu.app. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der KI‑gestützten Anwendung „Fimu“ (Web‑App, Mobile‑App, E‑Mail-/WhatsApp‑Assistent) durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Leistungsbeschreibung, Rollenklärung, kein Erfolgsversprechen
(1) Fimu ist ein KI‑basiertes Assistenzsystem zur Unterstützung beim Auffinden, Erstellen und Verwalten von Förderanträgen, Finanzplänen und Verwendungsnachweisen im Kulturbereich.
(2) Fimu erbringt insbesondere:
kostenfreie digitale Dienstleistungen:
- fortlaufende und automatisierte Recherche nach passenden Förderprogrammen (Förder‑Matching),
- Benachrichtigungen über gefundene Programme bzw. das Näherkommen von Deadlines,
- technische Projektbegleitung/Monitoring (Statusabfragen, Erinnerungen, Zuordnung von Kosten, Verarbeitung von Uploads), soweit nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung bepreist;
kostenpflichtige digitale Inhalte:
- generierte Antragstexte,
- generierte Finanzpläne,
- generierte Verwendungsnachweise,
- hieraus resultierende Export‑Dokumente.
(3) Fimu erbringt keine Rechts‑, Steuer‑ oder individuelle Förderberatung. Fimu ist kein Fördergeber, kennt nicht zwingend interne Entscheidungsmaßstäbe von Jurys und Gremien und kann Förderfähigkeit nicht verbindlich feststellen. Fimu übernimmt keine Garantie für eine Bewilligung oder einen bestimmten Erfolg und ersetzt nicht die eigenständige Prüfung der Original‑Förderrichtlinien und Antragsdokumente durch die Nutzer.
(4) Einreichungen bei Fördergebern erfolgen stets ausschließlich durch die Nutzer selbst über die durch die Fördergeber vorgesehenen Wege (z. B. Portale, Formulare).
§ 3 Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen (Abgrenzung nach § 327 BGB)
(1) Fimu erbringt digitale Produkte im Sinne von § 327 BGB. Digitale Produkte sind digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen.
(2) Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Hierunter fallen insbesondere alle von Fimu erzeugten Texte und Dateien (Antragstexte, Finanzpläne, Verwendungsnachweise, Exporte).
(3) Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die die Erstellung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten bzw. deren gemeinsame Nutzung ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere:
- Förder‑Matching,
- Monitoring/Projektbegleitung (Status‑Checks, Terminüberwachung, Zuordnung von Kosten, Verarbeitung von Uploads),
- Nutzung des Assistenten per App, E‑Mail oder WhatsApp,
- Dokumentenverarbeitung (Analyse von PDFs, Bank‑CSV, Belegen),
- Speicherung von Projektdaten, Antrags‑ und Förderstatus.
(4) Soweit Leistungen kombiniert erbracht werden, handelt es sich um Paketverträge im Sinne von § 327a BGB, wobei die Vorschriften zu digitalen Produkten nur auf entsprechende Bestandteile Anwendung finden.
§ 4 Nutzerkonto, Registrierung, Mindestalter
(1) Für die Nutzung kostenpflichtiger Funktionen ist ein Nutzerkonto erforderlich. Die Registrierung erfolgt mittels E‑Mail‑Adresse und Passwort; eine E‑Mail‑Verifizierung ist Pflicht.
(2) Nutzer sichern richtige und vollständige Angaben zu und sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Pro Person ist ein Nutzerkonto bzw. eine verifizierte Telefonnummer zulässig.
(3) Fimu richtet sich an volljährige Personen; das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Fimu kann die Nutzung bei Zweifeln an der Volljährigkeit verweigern oder zusätzliche Nachweise verlangen.
(4) Nutzer können ihr Konto jederzeit über die App löschen. Hierdurch werden laufende Begleitungen beendet; gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.
§ 5 Leistungsmodelle, Preise, Abrechnung
(1) Kostenfrei sind insbesondere:
- die fortlaufende und automatisierte Recherche/Matching von Förderprogrammen,
- die automatisierten Benachrichtigungen bei gefundenen Programmen bzw. dem Näherkommen bekannter Deadlines,
- die technische Projektbegleitung/Monitoring, soweit nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung bepreist (z. B. Statusabfragen, Erinnerung an Verwendungsnachweise, Zuordnung von Kosten, Verarbeitung von Belegen).
(2) Kostenpflichtig sind insbesondere:
- die Generierung von Antragstexten, Finanzplänen und Verwendungsnachweisen,
- die Analyse und Import laufender Förderungen sowie deren KI‑gestützte Aufbereitung,
- optional das Human‑Expert:innen‑Review gemäß § 11.
(3) Die Abrechnung erfolgt pay‑as‑you‑go pro Leistung oder über Prepaid‑Credits. Zahlungsabwicklung über Stripe (kein Abonnement). Die jeweils geltenden Preise, Credit‑Pakete und Leistungsumfänge werden vor Abschluss des jeweiligen Kaufs in der Anwendung angezeigt und sind dort verbindlich.
§ 6 Credits (Gültigkeit, Verfall, Kontolöschung, Dienstende, Preisänderungen)
(1) Credits sind eine digitale Darstellung eines Werts und gelten als Preis im Sinne von § 327 Abs. 1 Satz 2 BGB. Sie können für kostenpflichtige Leistungen innerhalb von Fimu eingesetzt werden.
(2) Gültigkeit und Verfall: Credits sind ab Kauf 24 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt das Guthaben, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Behandlung vorsieht. Die verbleibende Restlaufzeit wird in der Anwendung angezeigt.
(3) Nichtübertragbarkeit und keine Auszahlung: Credits sind personenbezogen, nicht übertragbar und nicht auszahlbar; eine Umwandlung in Geld oder eine Übertragung auf andere Nutzerkonten ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht im Einzelfall etwas anderes verlangt.
(4) Kontolöschung durch den Nutzer: Löscht der Nutzer sein Konto, können vorhandene Credits bis zum Löschzeitpunkt im Rahmen der verbleibenden Gültigkeitsdauer genutzt werden. Mit Löschung des Kontos und Beendigung des Vertragsverhältnisses verfallen nicht genutzte Credits, sofern keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche bestehen. Nutzer sollten Credits vor Löschung nutzen; eine Auszahlung erfolgt grundsätzlich nicht.
(5) Sperre/Kündigung durch Fimu: Bei Sperre oder Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund (z. B. Missbrauch, Rechtsverstöße) kann Fimu die Nutzung der Anwendung beenden. Nicht eingelöste Credits verfallen grundsätzlich, soweit die Sperre/Kündigung vom Nutzer zu vertreten ist und keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen. In Einzelfällen kann Fimu aus Kulanz eine Gutschrift oder Rückzahlung anbieten.
(6) Dienstende: Stellt Fimu den Dienst insgesamt ein, werden Nutzer rechtzeitig informiert. Nutzern wird dann ermöglicht, vorhandene Credits innerhalb einer angemessenen Frist zu nutzen oder – soweit gesetzlich erforderlich – einen angemessenen Ausgleich (z. B. Rückzahlung des Restwertes) zu erhalten. Details werden gesondert kommuniziert.
(7) Preisänderungen: Preisänderungen gelten nur für zukünftige Käufe. Bereits erworbene Credits behalten ihren wirtschaftlichen Wert. Führt eine Preisänderung zu einer Wertverringerung der mit Credits erwerbbaren Leistungen, stellt Fimu durch Gutschrift zusätzlicher Credits sicher, dass der ursprünglich bezahlte Gegenwert erhalten bleibt. Eine Schlechterstellung bereits erworbener Credits wird vermieden.
(8) Technische Fehler: Bei technischen Fehlern (z. B. fehlerhafte Abbuchung, nachweisliche Fehl‑Generierung) erfolgt nach Prüfung durch den Support eine Gutschrift von Credits oder eine Erstattung des belasteten Betrags.
§ 7 Neu‑Generierungen und Revisionen
(1) Zur Abrechnung von KI‑Leistungen unterscheidet Fimu zwischen Neu‑Generierungen und Revisionen.
(2) Eine Neu‑Generierung liegt vor, wenn ein bereits erzeugtes Dokument (Antrag, Finanzplan, Verwendungsnachweis) auf Grundlage veränderter oder ergänzter Eingaben vollständig neu erstellt wird, anstatt nur einzelne Textteile zu verändern.
(3) Eine Revision/Abschnittsüberarbeitung ist jede Änderung einzelner Textteile innerhalb eines bestehenden Ergebnisses (z. B. Überarbeitung einzelner Abschnitte, stilistische Anpassungen) – auch mit Hilfe des KI‑Assistenten –, ohne vollständige Neuerstellung des Dokuments.
(4) Pro gebuchter Erstellung eines Dokuments sind bis zu drei Neu‑Generierungen ohne Zusatzentgelt enthalten. Revisionen/Abschnittsüberarbeitungen sind im Leistungsumfang enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
(5) Zusätzliche Neu‑Generierungen können kostenpflichtig sein; die entstehenden Kosten werden vor Auslösung der Neu‑Generierung transparent in der Anwendung angezeigt.
§ 8 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten und digitalen Produkten
(1) Fimu schließt mit Verbrauchern regelmäßig Fernabsatzverträge gemäß § 312c BGB. Das Widerrufsrecht richtet sich nach §§ 312g, 355, 356 BGB.
(2) Für Verträge über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, bei denen der Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet ist, erlischt das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 6 BGB, wenn:
- Fimu mit der Vertragserfüllung (Generierung des Inhalts) begonnen hat,
- der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass Fimu mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
- der Verbraucher seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bestätigt hat und
- Fimu dem Verbraucher eine Vertragsbestätigung nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
Fimu holt diese Zustimmung und Bestätigung vor Beginn der Generierung ein; ohne Zustimmung wird keine sofortige Ausführung ausgelöst.
(3) Für den Erwerb von Credits gilt das Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB entsprechend. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Credits vollständig eingelöst wurden und der Vertrag über ihre Bereitstellung damit erfüllt ist.
(4) Soweit Fimu kostenpflichtige digitale Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung digitaler Inhalte erbringt (z. B. Zugang zur App, Verarbeitung, Speicherung), gelten die Regeln der digitalen Produkte. Ein Widerruf des Vertrages kann dazu führen, dass eine anteilige Vergütung für bereits erbrachte Dienstleistungsanteile geschuldet ist, sofern der Verbraucher deren Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt hat.
(5) Gesetzliche Mängelrechte für digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB bleiben vom Widerruf unberührt.
§ 9 Mängelrechte, subjektive Unzufriedenheit, Erstattungen
(1) Für alle von Fimu bereitgestellten digitalen Produkte (digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen) gelten die gesetzlichen Mängelrechte der §§ 327 ff. BGB.
(2) Nutzer haben bei Mängeln Anspruch auf Nacherfüllung (§ 327l BGB), Minderung, Vertragsbeendigung (§§ 327m, 327n BGB) sowie Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die bloße Abweichung von subjektiven Erwartungen (z. B. Stil, Tonalität, Überzeugungskraft) begründet keinen Anspruch auf Erstattung, soweit kein gesetzlicher Mangel im Sinne der §§ 327e ff. BGB vorliegt.
(4) Bei technischen Fehl‑Generierungen (z. B. leere Dokumente, offensichtliche Systemfehler) leistet Fimu Nacherfüllung (erneute Generierung) oder eine Gutschrift von Credits bzw. Erstattung nach Prüfung.
§ 10 KI‑Verarbeitung, Förderfähigkeit, Match‑Wert, Deadlines
(1) Fimu nutzt KI‑Systeme (u. a. OpenAI, Anthropic), um Inhalte zu generieren, Programme zu matchen und Dokumente zu verarbeiten. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der vom Nutzer bereitgestellten Daten.
(2) Fimu ist kein Fördergeber und kennt nicht zwingend alle internen Entscheidungsmaßstäbe von Jurys oder Gremien. Fimu kann die Förderfähigkeit eines Projekts nicht verbindlich feststellen und keine Bewilligung oder bestimmte Erfolgsquote garantieren.
(3) Der von Fimu ausgegebene Match‑Wert beschreibt ausschließlich die Übereinstimmung zwischen den vom Nutzer angegebenen Projektmerkmalen und den von Fimu erkannten Förderkriterien. Er stellt keine Prognose und keine Garantie einer Förderentscheidung dar.
(4) Hinweise zu Deadlines, Budgets und Förderbedingungen beruhen auf öffentlichen Quellen, automatisierten Crawlern und manueller Kuratierung. Fördergeber können diese Informationen jederzeit ändern. Fimu bemüht sich um Aktualität, übernimmt jedoch keine Garantie für Vollständigkeit und Fehlerfreiheit.
(5) Nutzer sind verpflichtet, vor Einreichung immer die Original‑Förderrichtlinien und Antragsunterlagen des Fördergebers zu prüfen und bleiben für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben verantwortlich.
(6) Eine Haftung von Fimu für Fristversäumnisse ist insoweit ausgeschlossen, als diese auf kurzfristige Änderungen durch Fördergeber oder technische Störungen externer Quellen beruhen, die für Fimu trotz angemessener Sorgfalt nicht erkennbar waren. Soweit Fristversäumnisse auf einem nachweisbaren Fehler von Fimu bei der Verarbeitung oder Anzeige von Deadlines beruhen, gilt die allgemeine Haftungsregelung des § 17; eine vollständige Haftungsfreistellung wird insoweit nicht beansprucht.
§ 11 Human‑Expert:innen‑Review
(1) Fimu bietet optional gegen gesondertes Entgelt ein Human‑Expert:innen‑Review an.
(2) Prüfungsgegenstand sind:
- Antragstexte (Struktur, Kohärenz, Verständlichkeit),
- Schlüssigkeit von Texten und Finanzplänen,
- Vollständigkeit und Plausibilität von Verwendungsnachweisen anhand der vom Nutzer bereitgestellten Unterlagen.
(3) Nicht geprüft werden insbesondere:
- künstlerische Qualität oder kulturelle Relevanz,
- interne/juryspezifische Bewertungskriterien,
- abschließende Förderfähigkeit nach internen Maßstäben der Fördergeber.
(4) Die Leistung umfasst schriftliches Feedback, schriftliche Kommentare und – soweit vereinbart – textliche Überarbeitungsvorschläge; die Einreichung bei Fördergebern erfolgt weiterhin durch den Nutzer.
(5) Die Bearbeitungszeit beträgt regelmäßig 3 Werktage; Verlängerungen sind möglich, wenn Unterlagen unvollständig sind oder der Nutzer nicht mitwirkt.
(6) Das Review ist ausdrücklich keine Rechts‑ oder Steuerberatung und keine verbindliche Förderberatung. Fimu prüft die Qualifikation der eingesetzten Expert:innen.
(7) Es besteht keine Garantie für eine Bewilligung und keine Zusicherung, dass sämtliche Angaben vollständig und richtig sind. Die Haftung bestimmt sich nach § 17.
§ 12 Nutzungsrechte an generierten Inhalten, Rechte an Uploads
(1) Nutzer behalten sämtliche Rechte an ihren Uploads und Profilinhalten (z. B. Presskits, Projektbeschreibungen, Belege, Bank‑CSV). Sie räumen Fimu ein einfaches, weltweites, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Vertragserfüllung ein, insbesondere zum Speichern, Verarbeiten und – soweit erforderlich – zur Weitergabe an KI‑Dienste und Expert:innen.
(2) An für den jeweiligen Nutzer generierten Inhalten (Anträge, Finanzpläne, Verwendungsnachweise, Exporte) erhält der Nutzer eine weltweite, zeitlich unbeschränkte, nicht‑exklusive Nutzungsmöglichkeit, insbesondere zur:
- Einreichung bei Fördergebern,
- Bearbeitung und Anpassung,
- Veröffentlichung,
- internen Verwendung,
- Weitergabe an Agenturen oder Dienstleister,
- Nutzung für Folgeanträge.
(3) Nutzer sind verantwortlich dafür, nur Inhalte hochzuladen, deren Nutzung und Verarbeitung durch Fimu keine Rechte Dritter verletzt. Fimu garantiert nicht, dass generierte Inhalte urheberrechtlich geschützt sind oder frei von Rechten Dritter.
§ 13 Systemverbesserung, Opt‑in für Erfolgsdaten, kein Training allgemeiner Drittmodelle
(1) Fimu verbessert seine Systeme auf Basis von anonymisierten und aggregierten Daten sowie technischen Auswertungen.
(2) Eine Verwendung von erfolgreichen Anträgen als Beispieltexte oder zur Mustererkennung erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung (Opt‑in) des jeweiligen Nutzers. Ohne diese Einwilligung werden entsprechende Inhalte nicht als Beispieltexte gespeichert.
(3) Fimu implementiert technische Verfahren, um bei opt‑in‑basierten Beispieltexten personenbezogene und identifizierende Informationen (z. B. Namen, Projekt- und Veranstaltungsorte, konkrete Termine, Links) soweit möglich zu entfernen oder zu abstrahieren, bevor sie zur Systemverbesserung genutzt werden.
(4) Inhalte werden nicht an Drittanbieter übermittelt, um dort als Trainingsdaten für allgemeine Modelle zu dienen. Dritt‑KI‑Provider verarbeiten Nutzerdaten ausschließlich zur Leistungserbringung im Rahmen der mit Fimu geschlossenen Auftragsverarbeitungsverträge.
(5) Details zur Datenverarbeitung, Anonymisierung und Einwilligung werden in der Datenschutzerklärung geregelt.
§ 14 Finanz‑/Bankdaten, keine Zahlungsdienste
(1) Fimu ist kein Zahlungsdienstleister und erbringt keine Bankgeschäfte oder Zahlungsdienste im Sinne der einschlägigen Gesetze.
(2) Fimu kann Zahlungsinformationen (z. B. Bank‑CSV, Rechnungen, Belege) verarbeiten, kategorisieren und Projekten zuordnen, um Finanzpläne und Verwendungsnachweise zu erstellen und zu strukturieren.
(3) Tatsächliche Buchungen, Zahlungen und Einreichungen von Nachweisen bei Fördergebern erfolgen ausschließlich durch die Nutzer und bleiben in deren Verantwortung.
§ 15 Laufende Projekte, Dienständerungen, Kontolöschung und Sperre
(1) Fimu kann Projekte über den gesamten Förderzeitraum begleiten und dabei u. a. Förderprogramme, Richtlinien, Deadlines, Antragsstände, Finanzpläne, Zeitpläne, Bewilligungsstatus und Nachweispflichten speichern und verarbeiten.
(2) Dienständerungen oder Einstellung einzelner Funktionen werden den Nutzern rechtzeitig mitgeteilt. Bereits gekaufte Generierungen bleiben nutzbar; Fimu stellt sicher, dass Nutzer ihre generierten Inhalte exportieren können.
(3) Bei Kontolöschung durch den Nutzer endet die laufende Begleitung; gespeicherte Projektdaten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht oder anonymisiert. Nutzer sollten vor Löschung ihre Projektdaten exportieren.
(4) Bei Sperre oder Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Missbrauch, gravierende Rechtsverstöße) endet die Nutzung der Anwendung; laufende Projektbegleitung wird eingestellt. Ansprüche aus bereits erbrachten Leistungen (z. B. Mängelrechte) bleiben unberührt. Der Umgang mit Credits richtet sich nach § 6.
(5) Wird ein Förderprogramm eingestellt oder ändert seine Bedingungen, passt Fimu seine Hinweise und Matching‑Logik an, kann jedoch keine Fortführung oder Bewilligung sicherstellen.
§ 16 Änderungen von Leistungen, Preisen und AGB
(1) Fimu kann die Software und Leistungen weiterentwickeln, Funktionen hinzufügen, modifizieren oder einstellen, soweit dies aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. technische Notwendigkeit, Sicherheitsanforderungen, gesetzliche Vorgaben) erforderlich ist und die Kernfunktionen (Generierung von Anträgen, Finanzplänen und Verwendungsnachweisen) nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(2) Preisänderungen gelten nur für zukünftige Käufe. Für bereits erworbene Credits gilt § 6; insbesondere wird ihre Wertposition durch Preisänderungen nicht verschlechtert.
(3) Fimu kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Nutzer werden über beabsichtigte Änderungen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform informiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht ein Nutzer und ist eine weitere Nutzung ohne die geänderten AGB nicht zumutbar oder technisch nicht möglich, kann Fimu das Vertragsverhältnis beenden; bereits vollständig abgewickelte Leistungen bleiben hiervon unberührt. Die Wirksamkeit solcher Änderungsklauseln beurteilt sich nach § 307 BGB; Fimu nimmt Änderungen nur im Rahmen der gesetzlichen Grenzen vor.
§ 17 Haftung
(1) Fimu haftet nach den gesetzlichen Vorschriften:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei übernommener Garantie ebenfalls unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fimu nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für:
- Förderentscheidungen Dritter,
- Änderungen externer Websites oder Förderrichtlinien,
- Fristversäumnisse aufgrund kurzfristiger Änderungen durch Fördergeber oder Störungen externer Quellen,
besteht nur, soweit Fimu eine Pflichtverletzung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze zu vertreten hat. Eine vollständige Haftungsfreistellung für eigene Fehlverarbeitungen von Deadlines wird nicht beansprucht; solche Fälle unterfallen der allgemeinen Haftungsregelung.
(4) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
§ 18 Kommunikation, WhatsApp‑Assistent
(1) Fimu kommuniziert mit Nutzern über E‑Mail (Transaktionsmails, Statusupdates, Support) und optional über einen WhatsApp‑Assistenten.
(2) Die Nutzung des WhatsApp‑Assistenten erfordert:
- eine ausdrückliche Einwilligung (Opt‑in),
- eine Verifizierung der Telefonnummer (z. B. per OTP),
- Hinweise zur Verarbeitung von Nachrichteninhalten durch den Drittanbieter Meta (WhatsApp Cloud API).
(3) WhatsApp ist ein zusätzlicher Kommunikationskanal des Assistenten. Nutzer können Informationen, Belege und Antworten über WhatsApp senden; Fimu verarbeitet diese Inhalte, ordnet sie Projekten und speichert sie im System.
(4) Der Kanal kann jederzeit durch eine Nachricht mit „STOP“ beendet werden; die weitere Kommunikation erfolgt dann über E‑Mail. Einzelheiten zur Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.
§ 19 Verbraucherschlichtung, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Fimu ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss zwingender Verbraucherschutzvorschriften am jeweiligen Wohnsitz des Verbrauchers.
(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit möglich, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Textform.
(3) Etwaige englische Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich der Information. Verbindlich ist allein die deutsche Fassung.
(4) Versionsstand: 2026‑07.